Auf Kollisionskurs mit der demokratischen Verfassung…

Themenwechsel!
Und noch etwas ganz Neues taucht unvermittelt und ganz überraschend, scheinbar aus dem Nichts kommend, in Deutschland auf. Nach vielen Jahren neoliberaler Agenda, nach Digitalisierung und Globalisierung kommen bei den Wahlen auch die ganzen Probleme zum Vorschein, die repräsentative und parlamentarische Regierungssysteme, sprich Demokratien heutiger Prägungen einfach aus sich selbst heraus so mitbringen. Wir leben heute in einer durchgehenden Informationswelt, und viele Wähler nutzen diese Informationen für die Zustimmung zu neuen Parteien, die sich in einer digital organisierten Welt deutlich schneller bekannt machen können. Ein schönes Beispiel für den Eintritt ins Neuland der Mediendemokratie war doch wohl der Aufstieg von Macron in Frankreich. Mit einer aus dem scheinbaren nichts entstandenen Partei, gerade erst ein paar Monate alt, gewann er die Wahlen und ist heute der Präsidenten der Republik. In Deutschland sieht das Problem allerdings etwas anders aus. Hier zerfällt das gewohnte Parteienspektrum in immer kleinere Teile und die Bildung von Regierungen wird zunehmend schwerer, da Vertreter von zur Wahl stehenden Gruppen immer im Vorfeld schon medial genau das versprechen müssen, was sie anschließend durch das Wahlergebnis oder den Eintritt in eine Koalition wahrscheinlich eh nicht werden halten können. Woran liegt dieser mangelnde Sinn für Realität? Und wie ist das eigentlich mit der gesetzlichen Regelung vereinbar, das Parlamentarier nur ihrem Gewissen verantwortlich sind, wenn auf einmal Gespräche zwischen „nur ihrem Gewissen verantwortlichen“ Menschen medial wirksam durch Mitglieder einer Parteiführung untersagt werden können, die gar nicht für diese Repräsentanz gewählt wurden? Was haben Merkel, AKK und Co in Thüringen eigentlich zu untersagen? Und warum gilt das Wortlaut des GG nicht mehr, der jegliche Benachteiligungen verbietet 1. Nun halte ich wirklich nicht viel von den An- und Absichten der AfD, aber ihre Vertreter sind gewählt, sind auch nur ihrem Gewissen verpflichtet und haben alle Rechte, die andere Vertreter von Parteien auch haben. Und das Gleiche gilt für die Linkspartei. Beiden steht im Bund ein Vizepräsidialamt zu, beide dürfen sich wie alle anderen auch überall in der Republik frei äußern und natürlich sind alle Beteiligten in jedem Parlament angehalten, den Parlamentariern auch dieser Parteien ihre Arbeit zu ermöglichen. Immerhin vertreten beide zum Beispiel in Thüringen bereits die Mehrheit der Wählerschaft. Sie grundsätzlich auszuschließen ist sicher kein strafbares Vergehen, aber es entspricht für alle gut erkenntlich nicht dem Sinn des GG, das Benachteiligungen aufgrund einer Gesinnung verbietet. Für mich gilt daher eher Voltaire (?) oder richtiger Evelyn Beatrice Hall, die einen sehr wichtigen und allgemein gültigen Satz gesagt hat:


„Ich bin zwar anderer Meinung als Sie, aber ich würde mein Leben dafür geben, dass Sie Ihre Meinung frei aussprechen dürfen.“

Dieser Satz beschreibt den Inhalt des o.g. Artikel sehr gut. Ich würde sogar noch weiter gehen und behaupten, das Gespräche zwischen Parlamentariern in einer repräsentativen Systematik wie der unseren weder Presse noch Funk noch Parteien etwas angehen. Sie wurden gewählt, um repräsentieren zu können. Mit Verlaub, wir müssen es ihnen aber auch möglich machen, das einfach zu tun und nur ihrem Gewissen verpflichtet zu sein. Weder Partei noch sonst wem würde ich daher einen Einfluss nach einer Wahl zugestehen. Nur der Wahlkampf bleibt dabei wohl doch noch eine andere Zeit. Zu allen anderen Zeiten sollten uns heraushalten, denn wir werden rechtlich gültig repräsentiert und über getroffenen Entscheidungen informiert. Mehr Mitspracherechte sind dem Volk nicht zugestanden. Wie diese Entscheidungen genau zustande kamen und wer dabei was wann und wie gesagt oder nicht gesagt hat ist unerheblich und erzeugt nur unfairen Druck auf die Repräsentanten. So war das mal gedacht, und das wurde bis heute auch nicht geändert. Und so wäre zumindest zurzeit auch absolut rechtens. Das es auch anders ginge mit der Führung eines Staates, ist ja allgemein bekannt. Wir können das in vielen Teilen der Welt sehen. Aber wollen wir das? Ich sehe das nicht. Dazu müssten erst sehr viele Gesetze geändert werden. Beim Grundgesetz ist das aber nicht möglich, solange die Mehrheit der Wähler eine demokratische Struktur bevorzugt. Und ich sehe auch heute nicht einmal ansatzweise Mehrheiten jenseits einer wie immer gestrickten Demokratie.

  1. (§3.3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

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