Wenn ein Täter sich zum Opfer macht…

Vielleicht sollten auch die Schreiberlinge und Filmemacher der Welt einmal eine früher noch gut gepflegte Sitte zurückholen und sich recherchierend alle Seiten der politischen Welt-Medaille anschauen, bevor sie in öffentlichem Auftrag so einen Unfug in den Ether hinausblasen. Von einem Sender wie Arte, der mit Steuergeld hantiert und von diesem lebt, erwarte ich auf jeden Fall eine andere Form von Verantwortung. Haarsträubend war das, unverantwortlich und in meinen Augen schon eine strafbare Handlung. Die Verleumdung 1, wir erinnern uns, kann mit einer Freiheitsstrafe von zwei bis fünf  Jahren bestraft werden. Und wenn das im Film dargestellte gegenüber Putin nicht ehrverletzend war, schreibe ich hier kyrillisch!

Ich halte keinen Politiker und Staatsmann für einen Heiligen, Putin nicht, Macron nicht, Merkel und Schulz und alle anderen auch nicht. Spätestens seit Junker offen darlegte, dass ein Politiker im Notfall zur Lüge greifen müsse, hat sich das Thema für mich erledigt. Was hier im Film dargestellt wurde, beleidigt meine Intelligenz und meine Wahrnehmung, und jeder, auch nur ansatzweise die Weltpolitik verfolgt, wird mir zustimmen. Meine Reaktion darauf wird sein, Arte und seine politischen Sendungen nicht mehr einzuschalten. Wo die Vernunft nicht mehr arbeitet, wird es die Einschaltquote richten müssen!

  1. Zitat (www.anwalt.org/Verleumdung): Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert