Der Bundeskanzler ist der Regierungschef der Bundesrepublik Deutschland. Er bestimmt die Bundesminister und die Richtlinien der Politik der deutschen Bundesregierung. Der Bundeskanzler ist faktisch der politisch mächtigste deutsche Amtsträger, steht jedoch in der deutschen protokollarischen Rangfolge nach dem Bundespräsidenten (als Staatsoberhaupt) sowie dem Bundestagspräsidenten an dritter Stelle. Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestag ohne Aussprache gewählt. Er kann vor Ablauf der Legislaturperiode des Bundestages nur durch ein konstruktives Misstrauensvotum abgelöst werden, eine Begrenzung der Amtszeit oder der Legislaturen wie beim Bundespräsidenten oder bei Regierungschefs in anderen Staaten gibt es bislang nicht.
Nun könnte man annehmen, dass es das ganze Tohuwabohu der Regierungsbildung gar nicht zu geben bräuchte, da der/die künftige Kanzler(in) ja bereits seit langem feststeht: Angela Merkel. Sie bestimmt also, nachdem sie vorgeschlagen und gewählt wurde, die Ministerposten und die Richtlinien der Politik, legt ihre Vorschläge dem Bundestag vor; diese werden mit Mehrheitsbeschluss entschieden und durchgeführt. So steht es im Gesetz! Was soll also das ganze Theater? Das Ganze ist doch so, wie es gerade geschieht, nur noch faktisch die Auslegung eines Gewohnheitsrechts und müsste eigentlich Parteienproporzprozedur heißen, da nur noch Parteimitglieder bzw. deren Funktionäre über die Ausübung von Macht und die Inhalte der Gesetze entscheiden. Klar muss ein Kanzler im Hintergrund sich über Mehrheiten für seine Politik versichern. Aber muss das öffentlich geschehen, durch Medien kontrolliert und gesteuert werden und muss das alles im Vorfeld mit Verträgen, Absprachen und Absichtserklärungen festgenagelt werden. Wer weiß schon, was im nächsten Jahr wieder anstehen wird, welche Entscheidungen zu treffen, welche Krisen zu meistern und welche Personen das Licht der Öffentlichkeit erreichen werden. Das ganze Theater ist unnötig und vollkommen sinnlos, eben weil es gesetzlich gar nicht abgesichert ist. Wir sollten einfach darauf verzichten und uns wieder an den Grundlagen unserer Verfassung orientieren!
Das bedeutet, dass Frank-Walter Steinmeier Angela Merkel als Kanzlerin vorschlägt, da kein anderer Kandidat(in) zurzeit eine Chance haben wird, der Bundestag diese dann wählt und sie ihre Minister vorschlägt. Dann setzt sich das so gebildete Kabinett zusammen und beginnt zu regieren. Weder der Kanzler noch die Minister müssen dem Bundestag oder einer Partei angehören. Minister müssen noch nicht einmal Staatsbürger sein. Sie werden vom Kanzler ernannt und auch wieder entlassen. Was also soll das ganze Geschachere, das zurzeit in Berlin abläuft? Ich würde empfehlen, jetzt einfach mal die Gesetze zu befolgen und auch darauf zu bestehen, dass diese auch angewendet werden.
Herr Steinmeier und Frau Merkel, sie beide sind am Zug, sonst niemand!
Und was dann die Parteien unter sich ausmachen, sollte die Parteien interessieren, und nicht die Medien und auch nicht wirklich die Bevölkerung des Landes. Parteien sind zwar auch eine Einrichtung öffentlichen Rechts, sind aber keine Ämter oder Behörden, die klar definierte Aufgaben haben. Wikipedia sagt dazu:
In der Massendemokratie erfolgt die politische Willensbildung, indem das Volk verschiedene Kandidaten der einzelnen Parteien wählt. Parlament und Regierung beeinflussen das Volk mittels Gesetzen und Verwaltungsakten. In diesem Prozess gegenseitiger Einwirkung kommt den Parteien die Aufgabe der Integration und Repräsentation des Wählerwillens gegenüber dem Staate zu. Parteien müssen in der demokratischen Struktur für die staatlichen Organe sowie für die Stimm- und Wahlberechtigten zeit- und kostenintensive Dienstleistungen erbringen, die von staatlichen Organen oder anderen privaten Institutionen nicht wahrgenommen werden können. Die Zeit wird von den Parteimitgliedern aufgebracht, und die Kosten werden aus den Mitgliederbeiträgen, in Deutschland inzwischen durch eine überwiegend vom Staat übernommene Parteienfinanzierung aufgebracht.