Zu Koalitionssondierungen und -verhandlungen

Die zurzeit in Deutschland gängigen Regeln zur Koalitionsbildung für eine neue Regierung stehen im Grunde genommen für eine antidemokratische Handlung, denn sie fordern letztlich Koalitionstreue von Abgeordneten ein, die laut Gesetz nur ihrem Gewissen verantwortlich sind.

Sich zur gleichen Zeit gebunden und frei verhalten zu müssen ist ein Widerspruch in sich. Das weiterhin meist nur noch die Parteispitzen über die Themen entscheiden, die eine künftige Regierung in Angriff nehmen will, ist absurd, da wie zurzeit (Dez.17) mit Seehofer (CSU, MP Bayern) Menschen damit über die politische Ausrichtung entscheiden können, die den Gremien (Bundestag), in das gewählt wurde, gar nicht angehören. Es widerspricht weiterhin den Grundsätzen von Demokratie, dass in einer von Parteien willkürlich zusammengesetzten Runde über einen Zeitraum von mehreren Jahren Politik festgeschrieben wird. Was heute sinnvoll und richtig erscheint, kann bereits morgen durch neue Erkenntnisse ins Gegenteil sich verkehren. Bestes Beispiel dafür ist das Unglück von Fukoshima, das einen Wandel in der Atomstrompolitik über Nacht möglich machte. Ähnliche, aber nicht ganz so gravierende Beispiele lassen sich zuhauf finden. Was spricht eigentlich gegen wechselnde Mehrheiten? Ein Gesetzesentwurf wird vorgelegt und in freier Wahl durch die Abgeordneten gebilligt oder verneint. Alle anderen Gewohnheiten, Regeln, Ordnungsverfahren und… und… und… sind  mit dem in unserer Verfassung garantierten Recht auf Meinungsfreiheit, sprich damit auch der Willensfreiheit von Abgeordneten -auch wenn sie Parteien angehören- unvereinbar!

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