Seit Menschengedenken ist die Ausübung von Macht niemals von Gemeinschaften oder Räten erfolgt, sondern immer gab es einen mächtigen Mann/Frau an der Spitze, auch wenn die offizielle Darlegung sich jeweils anders gestaltete. In einem Rat gibt es meist einen Vorsitzenden, in einem Parlament gibt es einen Präsidenten, in der Regierung einen Präsidenten oder Kanzler, der durch das Gesetz ermächtigt Macht ausübt und, wie in Deutschland, die Richtlinien der Politik bestimmt. Je nach Regierungsform ist diese Machtausübung mehr oder weniger stark, aber sie ist fast immer spürbar.
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