Soweit mir bekannt ist sind neben anderen staatliche Maßnahmen die Strafmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen der Hartz IV bezüglich ihrer Gültigkeit nach dem Artikel 1 GG zur Prüfung anhängig. Weiter Fragestellungen, die in diesem Rahmen anstellig sein sollten sind die Maßnahmen zur Beschneidung der Privatsphäre wegen Terrorgefahr und in der Flüchtlingsproblematik 1 Sollten die Gerichte hier und da tatsächlich die Ungültigkeit bestehender Gesetze und Verordnungen erzwingen, bekommt das ganze System der Sicherung von Eigentumsverhältnissen, auf denen heute unser Wirtschaftssystem maßgebend beruht, ins Wanken. Denkbar wäre weiterführend so etwas wie ein Grundrecht auf Zugang zu Trinkwasser, auf Arbeit oder eine andere ausreichende Grundsicherung, freien Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln und anderen Gütern, die heute noch als persönlicher Besitz gesehen werden dürfen. Weiterführend gibt es Ideen, die alle monopolisierten Netze (Strom, Gas, Wasser, Information, Medien) und die ganze Palette der begrenzten Ressourcen wie zum Beispiel den Grundbesitz und der Zugang zu Bildungseinrichtungen wie gesellschaftliche Güter anzusehen und somit zumindest unter staatlicher Aufsicht zu verwalten. Sollte noch weiterführend jemals so etwas wie Chancengleichheit (Ressourcenzugang, Bildung, Absicherungen, Aufstiegsmöglichkeiten) mit der Menschenwürde verbunden werden, wäre die Vergesellschaftung dieser letztgenannten Güter praktisch alternativlos, denn nur gemeinschaftlich könnte so etwas gerecht verwaltet werden.
Für mich ist das Grundrecht auf Menschenwürde eines der Grundprinzipien der Demokratie. Sicherheit, Gleichheit und Freiheit sind ohne das Prinzip der Würde jedes einzelnen Menschen nicht zu erreichen. Wir sollten daher explizit darauf achten, dass dieser Artikel des GG stets Beachtung findet sowohl in der Gesetzgebung, der Rechtsprechung als auch in allen öffentlichen Kommentierungen 2. Es gibt Unmengen an spezifischen Gesetzen, die Verstöße gegen die Menschenwürde verfolgen können. Es gibt die Straftatbestände der üblen Nachrede, der Verleumdung, der Volksverhetzung, der Nötigung, des Aufrufs zu Verbrechen und so weiter und so weiter bis zu Körperverletzung und Mord. Wir müssen trotz aller Probleme mit diesem Artikel also nicht tatenlos zusehen, wie das Recht auf Menschenwürde zunehmend mit Füßen getreten wird. Aber nur wo Kläger oder die polizeilichen Behörden sich engagieren kann auch ein Richter eine Strafe verhängen, und sei es nur ein Bußgeld wie beim zu schnellen Fahren. Der Wille, sich würdelosen Tatbeständen und Verordnungen zu widersetzen, ist dafür entscheidend.
- Überwachung von öffentlichen Flächen, Plätzen und Einrichtungen, Beschneidung des Post- und Fernmeldegeheimnisses, Beschneidung und Negierung des Rechts auf Asyl für Flüchtlinge aus Kriegsgebieten u.s.w. ↩
- Medien, Parlamente, Regierungen, durch Privatpersonen, durch Gerichte, auf Versammlungen, in Veranstaltungen, in Netzwerken und allen öffentlich zugänglichen Orten ↩